1. Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Titan Web Solutions GmbH (im folgenden T-ws genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die T-ws dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. T-ws schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. In Ergänzung zu den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von T-ws gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung.
2. Rechtsvorschriften
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte Gesetzesverstöße sind an T-ws zu melden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, T-ws von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
Die Mitarbeiter von T-ws sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG. T-ws speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) Hinaus zwischengespeichert. T-ws ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden.
Die Daten werden mit großer Sorgfalt gegen Datenverlust vor unberechtigten Zugriff oder Veränderungen geschützt. T-ws ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. T-ws ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber T-ws ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei temporärer Unerreichbarkeit der Daten oder bei Fehler in der bereitgestellten Software. T-ws haftet nicht für Störungen welcher Art auch immer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von T-ws angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden.
Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
T-ws kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung zu stellen, sofern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.
Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird T-ws für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.
3. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch T-ws durch Absenden einer Auftragsbestätigung zustande. Die Bestellung kann auch durch ein Web-Bestellformular erfolgen.
Die Mindestvertragsdauer für das Betreiben einer Paketlösung beträgt 1 Monat und kann danach jeweils zum monatsletzten Tag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich per Brief oder Email gekündigt werden.
4. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung kann auch die Auswahl des entsprechenden Produkts auf unserer Webseite erfolgen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Alle Leistungen (Entwürfe, Muster, …) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, ..) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. T-ws haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Eine externe rechtliche Abklärung auf eine Verletzung eventueller wettbewerbs-, urheber-, kennzeichenrechtlicher oder sonstiger Rechte Dritter wird nur auf schriftlichem Wunsch des Kunden eingeleitet. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Fremdleistungen
T-ws ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
T-ws wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
6. Paketlösungen
Paketlösungen bestehen einerseits aus der Einrichtung und anderseits des laufenden Betriebs der Website.
Einrichtung der Website:Es wird eine Webseite mit den unter Preise & Pakete beschriebenen Merkmalen im Rechenzentrum der T-ws eingerichtet. Die Einrichtung wird mit dem einmaligen Pauschalentgelt abgegolten.
Betrieb der Website:
Webseiten, welche im Zuge einer Paketlösung eingerichtet wurden, werden im Rechenzentrum der T-ws bereitgestellt, betrieben und proaktiv gewartet und 24 Stunden / 7 Tage in der Woche überwacht. Der Betrieb wird mit monatlichen Hosting- und Serviceentgelt abgegolten.
6. Entgeltentrichtung
Das Pauschalentgelt für Paketlösungen wird zu 50 % per Auftragserteilung und zu 50 % per Fertigstellung in Rechnung gestellt. Das Monatliche Betriebsentgelt wird per SEPA-Lastschrift eingehoben. Sonstige Aufwände werden per Ende eines jeden Monats in Rechnung gestellt.
Zahlungen bei Auftragserteilung sind sofort fällig. Bei allen anderen Zahlungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen als vereinbart.
Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann T-ws den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist T-ws berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die banküblichen Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Weiters ist T-ws berechtigt die offenen Forderungen auf Kosten des Schuldners einem Inkassobüro zu übergeben.
Auf Seite des Auftraggebers notwendige Hardware, Internetzugang, Datentraffic sowie dessen Nutzen sind vom Auftraggeber auf eigene kosten und Gefahr bereitzustellen.
Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Der Informationsverarbeiter ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:
- Bei Änderung des durch das Statistische Zentralamt in Wien veröffentlichten Leistungskostenindexes, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die in dem Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird.
- Sonstige Preisänderungen sind so fristgerecht bekanntzugeben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7. Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von T-ws sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von T-ws erbrachte Vorbereitungshandlungen.
8. Haftungsausschluss
T-ws betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. T-ws übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. T-ws haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über T-ws zugänglich sind. T-ws behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.
T-ws haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit, usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über T-ws erreichbar sind. T-ws haftet nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. T-ws übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
T-ws haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von T-ws zugänglich sind. T-ws haftet dem Auftraggeber
nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des
Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
Bei Firewalls/VPN, die von T-ws aufgestellt und/oder überprüft werden, geht T-ws prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Standes der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. T-ws haftet auch hier nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter oder schlichter grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsenverlusten und von vertraglich abgeleiteten Ansprüchen Dritter gegen T-ws erfolgt nur bei vorsätzlicher oder wissentlicher Herbeiführung.
9. Netzwerk – Benutzung
Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von T-ws vergebenen Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber T-ws. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. Um die Geheimhaltung sicherzustellen ist der Auftraggeber dazu aufgefordert ein Passwort selbst zu vergeben. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passwortes durch den Auftraggeber diesem, T-ws oder Dritter entstehen, haftet dieser.
Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises handelt es sich ausschließlich um Einzelbenutzeraccounts, wobei pro Zeiteinheit die Nutzung nur einer Person, nämlich des Auftraggebers zulässig ist und die Nutzung als Mehrbenutzeraccount ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von T-ws betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt T-ws zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von T-ws und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist T-ws berechtigt, gespeicherte E-Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers
zu löschen.
T-ws behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschlussnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend fürT-ws oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von T-ws üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts – Spamming“ und dem Verbot des Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). Ein wiederholter Verstoß berechtigt T-ws zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. T-ws weist die Auftraggeber darauf hin, dass das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes hat der Auftraggeber von Missbräuchen seines Zugangs Abstand zu nehmen. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber
verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.
10. Gewährleistung
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt T-ws die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. T-ws übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. T-ws kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem ermessen von T-ws entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
11. Software
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von T-ws erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei T-ws.
T-ws übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von T-ws durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von T-ws.
12. Rücktritt
T-ws ist berechtigt – auch ohne Angabe von Gründen – jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
- der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis T-ws vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von T-ws weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal errechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist;
- wenn der Nutzer wiederholt gegen die „Netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer.
- der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt. Im Falle einer nicht von T-ws verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht T-ws mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist T-ws daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
13. Besondere Bestimmungen für Domains
T-ws vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die T-ws dem Auftraggeber verrechnet, nicht enthalten. T-ws verrechnet für die Durchführung der Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains Gebühren laut Preisliste. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit T-ws nicht automatisch endet, wenn einer der Verträge mit der Registrierungsstelle aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei T-ws kündigen muss.
T-ws ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird T-ws diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder
im Inland beschäftigt sind. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.